Was darf ein Makler kosten? – Alles, was Sie als Käufer oder Verkäufer wissen sollten

Wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten, stehen Sie schnell vor einer wichtigen Frage: Was darf ein Makler kosten? Die Maklerprovision ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt – sie hängt vom Bundesland, vom Immobiliengeschäft (Kauf oder Vermietung) sowie von individuellen Vereinbarungen ab.

Im Regelfall liegt die Maklerprovision beim Kauf einer Immobilie zwischen 3 und 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.). Bei der Vermietung darf die Provision höchstens zwei Nettomonatsmieten plus Mehrwertsteuer betragen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie sich die Maklerkosten zusammensetzen, wer sie zahlen muss, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten – und wie Sie beim Immobiliengeschäft finanziell auf der sicheren Seite bleiben.

Was darf ein Immobilienmakler kosten?
Was darf ein Immobilienmakler kosten?

Warum überhaupt Maklerkosten anfallen

Ein Immobilienmakler übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben:

  • Wertermittlung und Marktanalyse
  • Erstellung eines professionellen Exposés
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungen
  • Bonitätsprüfung potenzieller Käufer oder Mieter
  • Verhandlungsführung bis hin zur Vertragsunterzeichnung

Diese Leistungen sparen Ihnen als Verkäufer oder Käufer nicht nur Zeit, sondern können auch den Kaufpreis positiv beeinflussen. Die Provision dient also als Vergütung für die professionelle Vermittlung.

Maklerprovision beim Immobilienkauf

Wie hoch ist die Maklergebühr beim Kauf?

Die Höhe der Maklerprovision ist bundeslandabhängig und liegt in der Praxis meist bei 3,57 % bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. Mehrwertsteuer).

Wer zahlt die Maklerkosten?

Seit Dezember 2020 gilt in Deutschland bei der Vermittlung von Kaufimmobilien:
Käufer und Verkäufer teilen sich in der Regel die Provision je zur Hälfte.

Das heißt: Beide Parteien zahlen meist je 3,57 % vom Kaufpreis – dies ist jedoch frei verhandelbar.

Wann wird die Provision fällig?

  • Erst nach Vertragsabschluss (notariell beurkundeter Kaufvertrag)
  • Keine Zahlung bei Misserfolg – ohne Vermittlung kein Anspruch auf Provision

Maklerprovision bei der Vermietung

Was kostet ein Makler bei der Wohnungsvermietung?

Bei Mietobjekten sind die Kosten gesetzlich klar geregelt:
Maximal zwei Nettokaltmieten plus 19 % Mehrwertsteuer

Wer zahlt bei der Vermietung?

Hier gilt das Bestellerprinzip:
Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
In den meisten Fällen ist das der Vermieter.

Die wichtigsten Regeln zur Maklerprovision im Überblick

AspektImmobilienkaufImmobilienvermietung
Höhe der Provision3 % bis 7,14 % des Kaufpreises (inkl. MwSt.)Max. 2 Nettokaltmieten + MwSt.
ZahlungspflichtKäufer und Verkäufer (hälftig, wenn Käufer beauftragt)Der Auftraggeber (meist Vermieter)
FälligkeitNach VertragsabschlussNach Abschluss des Mietvertrags
VerhandelbarkeitJaEingeschränkt durch gesetzliche Obergrenze

So sparen Sie bei der Maklerprovision

Unsere Tipps für Käufer und Verkäufer:

  • Verhandeln Sie offen über die Provision. Viele Makler sind flexibel.
  • Vergleichen Sie Maklerangebote – Transparenz schafft Vertrauen.
  • Klären Sie schriftlich, wer den Makler beauftragt hat, um Überraschungen zu vermeiden.
  • Lesen Sie das Kleingedruckte im Maklervertrag: Ist die Provision erfolgsabhängig? Welche Leistungen sind enthalten?

Fazit: Was darf ein Makler kosten?

Die Maklerprovision ist kein fixer Betrag, sondern hängt von Bundesland, Leistungsumfang und Vereinbarung ab. Als grober Richtwert gelten beim Kauf bis zu 7,14 %, bei Vermietung zwei Nettokaltmieten. Wichtig ist: Zahlen müssen Sie nur bei erfolgreicher Vermittlung.

Tipp zum Schluss

Ob Kauf oder Vermietung: Ein guter Makler ist sein Geld wert – vorausgesetzt, Sie wissen, was vertraglich vereinbart ist. Holen Sie sich im Zweifel mehrere Angebote ein und prüfen Sie die Leistungen genau. Kontakt aufnehmen